Pflegebedürftig ist nicht gleich pflegebedürftig. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, in die die individuelle Pflegebedürftigkeit unterteilt wird. Je nachdem, welchen Pflegegrad Sie erhalten, sieht die Pflegekasse unterschiedlich umfassende Unterstützung vor.
Doch wie wird darüber entschieden, welchen Pflegegrad Sie erhalten?
Jemand, der aufgrund einer chronischen Beinverletzung nur noch mit Gehhilfe mobil ist, bedarf weniger Pflege als jemand, der nach einem Schlaganfall auf eine tägliche Rundumbetreuung angewiesen ist.
Um die individuelle Pflegebedürftigkeit festzustellen, erfolgt deshalb zunächst eine Begutachtung in 6 sogenannten Modulen:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Psychische Probleme und Verhaltensweisen
4. Fähigkeit zur Selbstversorgung
5. Umgang mit Belastungen durch Krankheit und Therapie
6. Sozialleben und Gestaltung des Alltags
Jedes Modul wird dabei für die Auswertung unterschiedlich gewichtet. So ist die Mobilität, also Ihre Beweglichkeit, weniger entscheidend, als die Fähigkeit sich selbst im Alltag versorgen zu können. Insgesamt werden für alle Module bis zu 100 Punkte vergeben.
Nach dem Assessment (also der Untersuchung der Pflegebedürftigkeit in den 6 Modulen) wird die Gesamtpunktzahl ermittelt und so der Pflegegrad zugewiesen:
Bei 12,5 bis 26 Punkten gilt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es gilt Pflegegrad 1.
Bei 27 bis 47 Punkten gelten erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Es gilt Pflegegrad 2.
Bei 47,5 bis 69,5 Punkten gelten schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Es gilt Pflegegrad 3.
Bei 70 bis 89,5 Punkten sind die Beeinträchtigungen extrem und bedürfen durchgehender Betreuung durch fachliche Hilfe. Es gilt Pflegegrad 4.
Bei 90 bis 100 Punkten sind die Beeinträchtigungen extrem und stellen zusätzlich besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Es gilt Pflegegrad 5.
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, hilft unsere Pflegeberatung in München Südost Ihnen gerne, den Antrag auszufüllen und bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen. Zusätzlich beraten wir Sie ausführlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, sich optimal auf die für die Auswertung Ihres Pflegegrads erforderliche Begutachtung vorzubereiten.
Wenden Sie sich dazu einfach an die Pflegeberatung von Best Home Care. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen.
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