Was versteht man unter ambulantem Pflegedienst? Unser ambulanter Pflegedienst in München Südost klärt auf.

Marcus Scheffold • 6. Oktober 2022
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Jeder hat schon einmal den Begriff „ambulanter Pflegedienst“ gehört, doch viele Menschen verstehen erst, was wir tun, wenn unsere Hilfe benötigt wird.


Die ambulante Pflege ist dabei das direkte Gegenteil zur stationären Pflege im Krankenhaus oder Pflegeheim. Sie können den Begriff auch als häusliche Pflege verstehen. Dabei erfüllt unser ambulanter Pflegedienst München Südost eine ganze Reihe an unterschiedlichen Pflegeaufgaben im Bereich der häuslichen Pflege:

 

  • Die Grundpflege (Ernährung, Körperpflege, Bewegung usw.)
  • Die medizinische Behandlungspflege nach SGB V (Injektionen und Medikamentengabe, Verbandswechsel, o. ä.)
  • Die hauswirtschaftliche Versorgung (Lebensmitteleinkäufe, Kochen, Reinigung)
  • Seniorenbetreuung (Spaziergänge und Begleitung zu sozialen und kulturellen Veranstaltungen)
  • Verhinderungspflege (als Ersatz für Pflegekräfte, die urlaubsbedingt verhindert sind)
  • Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
  • Beratungs- und Qualitätsbesuche nach § 37.3 SGB XI (für Pflegegeldempfänger, die ihren Pflegebedürftigen selbst versorgen)

 

Die ambulante Pflege ermöglicht so eine auf den individuellen Patienten optimal 


Die Vorteile der ambulanten Pflege

Die ambulante Pflege ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, in seinem gewohnten, privaten Umfeld bleiben und seinen Lebensalltag ohne starke Einschränkungen genießen zu können. Er behält so größtenteils seine Autonomie bei und erhält trotzdem zu jeder Zeit die benötigte Pflege und Hilfe.

Pflegende Angehörige, die sich um die ambulante Pflege kümmern, werden durch den ambulanten Pflegedienst unterstützt und entlastet. Gleichzeitig bieten die Fachkräfte Angehörigen viele professionelle Tipps für die optimale Pflege und helfen so, Fehler in der Heimpflege zu vermeiden.


Wer übernimmt die Kosten für die ambulante Pflege?

Die Kostenübernahme erfolgt je nach Art der ambulanten Pflege unterschiedlich. Bei der häuslichen Krankenpflege nach SGB V (Injektionen, Medikamentengabe, Verbandswechsel, o. ä.)  übernimmt die zuständige Krankenkasse die vollständigen Kosten. Hat der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegebedarf, dann ist die zuständige Pflegekasse für die Kostenübernahme für Leistungen nach SGB XI (Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Verhinderungspflege, o. ä.) im Rahmen der Höchstbeträge des jeweils vorliegenden Pflegegrads zuständig. Die Budgets der jeweiligen Pflegegrade finden Sie hier.


Jede gesetzlich krankenversicherte Person ist dabei automatisch auch über die gesetzliche Pflegeversicherung versichert.


Weiteres zur ambulanten Pflege

Der Bezirk Oberbayern bietet zahlreiche Informationen zur ambulanten Pflege und zur Antragstellung für Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII. Über diesen Link finden Sie eine direkte Übersicht aller aktuellen Themen.

Alternativ steht unser ambulanter Pflegedienst München Südost Ihnen gerne persönlich zur Verfügung, beantwortet Ihnen alle Fragen, die Sie zur ambulanten Pflege haben und vereinbart gerne einen Termin mit Ihnen, wenn Sie über die ambulante Pflege einer pflegebedürftigen Person in Ihrem Umfeld nachdenken.


Wir helfen Ihnen selbstverständlich auch bei der Antragstellung und allen weiteren Schritten. Sprechen Sie einfach mit uns.

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